Baulärm

Baulärm kann überall dort zum Problem werden, wo Arbeiten in der Nähe zu besiedelten Gebieten durchgeführt werden müssen. Planer und Bauherrn müssen nachweisen, dass die Bauarbeiten so durchgeführt werden können, dass die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) eingehalten werden. Je nach Vorhaben werden dazu umfangreiche Untersuchungen der Lärmproblematik benötigt.

Themenschwerpunkte

  • Erstellung von Lärmgutachten für Infrastrukturprojekte der Bahn
  • Erstellung von Lärmgutachten für den Straßenbau
  • Erstellung von Lärmgutachten für den Neubau- oder die Sanierung von Gebäuden und Industrieanlagen
  • Schallpegelmessungen zur Überprüfung der Immissionsbelastungen