Lufthygiene

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ der deutschen Bundesregierung.

Die Immissionsanforderungen der TA Luft dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Immissionsanforderungen bestehen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen und zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation.

Themenschwerpunkte

  • Schadstoffgutachten für Gewerbebetriebe und Industrieanlagen
  • Untersuchung/ Prognosen von Schadstoffbelastungen an Straßen